AGB für Trauerreden
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TRAUERZEREMONIEN
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber (gilt auch für die Auftraggeberin) und Elisabeth Gruber (im Folgenden Trauerrednerin genannt), ist die Vorbereitung und Durchführung einer Trauerfeier an dem vereinbarten Ort zum vereinbarten Datum.
1. Vertrag zwischen Auftraggeber und Trauerrednerin
Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Trauerrednerin kommt durch mündliche Vereinbarung zustande. Entweder tritt der Auftraggeber persönlich an die Trauerrednerin heran und beauftragt sie mit der Durchführung der Trauerfeier. Oder die Auftragserteilung erfolgt über die jeweilige Bestattung, die die gesamte Bestattung übernimmt und durchführt.
2. Leistungsumfang der Trauerrednerin
Die Trauerrednerin erbringt folgende Leistungen:
a) Telefonisches Gespräch mit dem Auftraggeber, bei dem der Lebenslauf des/der Verstorbenen besprochen wird, oder
b) Persönliches Gespräch mit dem Auftraggeber (das das Leben des/der Verstorbenen zum Inhalt hat).
bb) Zum persönlichen Gespräch können auch weitere Personen aus der Familie oder dem Freundeskreis des/der Verstorbenen mitkommen.
bbb) Der Ort des Gesprächs wird individuell vereinbart. Dieser kann sein:
bbbb) Ausnahme
Im Falle von Pandemien und Lockdowns finden keine Hausbesuche statt. Ein telefonisches Gespräch hat sich durchaus bewährt und kann durch E-Mails beispielsweise ergänzt werden. Ein Gespräch im Garten mit Abstand und Mundschutz kann in der warmen Jahreszeit unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben stattfinden, der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf. Werden die gesetzlichen Vorgaben dabei nicht beachtet, kann die Trauerrednerin das persönliche Gespräch verweigern und das Trauergespräch telefonisch durchführen.
c) Vorbereiten und Abhalten der Trauerzeremonie,
d) Anfahrt zum/vom Ort der Trauerfeier.
3. Ansprüche des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Unterlagen, Vorlagen, Konzepte oder etwaige Stichworte, die die Trauerrednerin bei der Trauerfeier verwendet. Dies trifft ebenso auf Familienangehörige und Freunde des/r Verstorbenen zu, auch wenn sie keine Auftraggeber sind.
b) Weiter hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Aushändigung eines niedergeschriebenen Lebenslaufs der verstorbenen Person. Bei Wunsch übersende
ich Ihnen die Trauerrede in gebundener Form.
c) Jedem Auftraggeber, Angehörigen wie den Trauergästen ist das Filmen und Fotografieren während der Trauerfeier grundsätzlich nicht gestattet. Ebenso sind Tonaufnahmen unzulässig.
d) Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf die Abhaltung der Zeremonie zum vereinbarten Zeitpunkt sowie am vereinbarten Ort. Wird das Datum oder die Uhrzeit der Trauerfeier verschoben, dann immer in Absprache mit der Trauerrednerin.
4. Durchführung der Trauerfeier
Für die Durchführung der Zeremonie gilt die künstlerische Freiheit, das bedeutet, die Art der Durchführung oder Bestandteile der Traueransprache können nicht Grund für eine nachträgliche Mängelrüge sein.
Welche Texte verwendet werden, ist ebenfalls Entscheidung der Trauerrednerin und Gegenstand der künstlerischen Freiheit. Auftraggeber können Wünsche äußern. Diese werden nach Möglichkeit und Sinnhaftigkeit berücksichtigt.
Für etwaige Beiträge anderer Personen im Rahmen der Zeremonie übernimmt die Trauerrednerin keinerlei Verantwortung.
5. Buchung und Zahlungsmodus
Die Auftragserteilung kann direkt durch den Auftraggeber oder über die Bestattung in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Verrechnet wird entweder über die Bestattung oder direkt mit dem Auftraggeber.
6. Storno
a) Bei einer Stornierung am Tag der Auftragserteilung ist die Stornierung kostenlos. Bereits erbrachte Leistungen (Telefonate, persönliche Gespräche, Textvorlagen etc.) werden jedoch in Rechnung gestellt und sind unverzüglich zu begleichen.
b) Erfolgt die Stornierung am zweiten Tag (=Folgetag) nach der Auftragserteilung, wird die Hälfte des Honorars fällig.
c) Bei einer Stornierung ab dem dritten Tag der Auftragserteilung wird das gesamte Honorar fällig.
d) Wird der Termin (Datum oder Uhrzeit) nicht in Absprache mit der Trauerrednerin verschoben oder vorverlegt, gelten dafür dieselben Bedingungen wie für ein Storno.
e) Wird der Termin auf eine Uhrzeit oder einen Tag verschoben oder vorverlegt, an dem die Angehörigen/Auftraggeber Kenntnis davon besitzen, dass die Trauerrednerin nicht verfügbar ist und in weiterer Folge deshalb die Trauerrede storniert wird, gelten auch in diesem Fall dieselben Bedingungen wie in Punkt 6. a) bis c).
7. Verhinderung der Trauerrednerin
Kann die Trauerrednerin wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen die Vertragsleistung nicht erbringen, wird sie, sofern möglich, versuchen, einen geeigneten Ersatzredner zu bestellen; darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Ersatzredner anzunehmen. Bereits bezahlte Honorare werden rückerstattet.
8. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt österreichisches Recht. Für Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand Bezirksgericht Perg als vereinbart.
Stand: April 2023
Elisabeth Gruber
Amesbach 16
4342 Baumgartenberg
Tel: 0664-75114836
office@trauerrednerin-gruber.at